Gebühr pro Monat |
Unterrichtsdauer Minuten pro Woche |
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1. Musik- Elementarunterricht (Gruppenunterricht) |
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Musikalische Früherziehung (MFE für 3-jährige) |
27,50 | 45 |
Musikalische Früherziehung (MFE) | 33,00 | 60 |
Musikalische Grundausbildung (MGA) | 33,00 | 60 |
Instrumentenkarussell | 33,00 | 60 |
2. Musik - Hauptfachunterricht Präsenzunterricht - bei Kontaktverbot Online-Unterricht |
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Einzelunterricht
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68,00 |
30 |
Einzelunterricht |
102,00
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45 |
Einzelunterricht |
136,00
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60 |
Gruppe ab 2 Schüler*innen | 51,00 | 45 |
Korrepetition (Klavierbegleitung) kann nach Rücksprache mit der Schulleitung erteilt werden. Die Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand. | ||
3. Sinfonie-, Vor- und Gitarrenorchester | ||
Für erwachsene Schüler ohne Hauptfachunterricht | 25,00 | |
Für Schüler und Studenten ohne Hauptfachunterricht | 12,50 | |
Mit Hauptfachunterricht | kostenlos | |
4. Bildende Kunst (Gruppenunterricht) |
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Ganzjährige, wöchentlich stattfindende Kunstkurse |
31,00 | 60 |
Für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche |
34,00 | 75 |
Für Material zuzüglich 5 Euro monatlich |
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Erwachsene und Senioren zuzüglich Material |
49,00 | 120 |
5. Aufnahmegebühr, einmalig | 18,00 | |
6. Ermäßigungen für Musikunterricht | ||
Mehrfachermäßigung für das |
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2. Fach | 5,00 | |
3. Fach | 10,00 | |
4. Fach | 15,00 | |
in Bezug auf die Gebühr des jeweiligen Unterrichts | ||
Geschwisterermäßigung - nur einmal pro Person, es zählt das Eintrittsdatum - beträgt für das | ||
2. Kind | 5,00 | |
3. Kind | 10,00 | |
4. Kind | 15,00 | |
in Bezug auf die Gebühr des jeweiligen Unterrichts | ||
Für Erwachsene ab dem vollendeten 26. Lebensjahr gibt es keine Ermäßigung. | ||
7. Erwachsenenzuschlag für Musikeinzelunterricht | ||
beträgt ab dem vollendeten 26. Lebensjahr |
30,00 |
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8. Auswärtigenzuschlag für Musikunterricht | ||
Für Schüler*innen aus Nichtmitgliedsgemeinden, wird ein monatlicher Zuschlag erhoben. Die Höhe des Zuschlags entnehmen Sie bitte der unten stehenden Zuschlagstabelle. | ||
9. Leihinstrumente | ||
Blasinstrumente | 20,00 | |
Violoncello, Kontrabass | 20,00 | |
Schlagzeug, E-Piano | 20,00 | |
Violine, Bratsche | 15,00 | |
Gitarre | 10,00 | |
Die Instrumente (außer Streichinstrumente) werden an dieselbe Person in der Regel nicht länger als ein Jahr verliehen. | ||
10. Zahlungsweise | ||
Die Unterrichtsgebühren werden mit Beginn des Unterrichts fällig und sind monatlich im voraus zu bezahlen. Der monatliche Beitrag ist auch für die Ferienzeit und für die
schulfreien Tage zu entrichten. Gebühren sind personenbezogen und nicht übertragbar. |
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11. An- und Abmeldung | ||
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September. Anmeldungen werden jederzeit entgegengenommen. Der Unterricht beginnt in der Regel zu Beginn eines Semesters am 1. April oder 1. Oktober. Bei freien Unterrichtsplätzen kann auch früher begonnen werden. Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Semesters erfolgen (31. März, 30. September) und muss sechs Wochen vorher schriftlich vorliegen. |
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12. Unterrichtsausfall | ||
Für die Unterrichtsstunde erkrankter Lehrkräfte wird durch die Schulleitung nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt. Besteht diese Möglichkeit nicht, so fällt der Unterricht
aus. Schüler oder deren gesetzlichen Vertreter haben keinen Anspruch darauf, dass eine infolge Erkrankung der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunde nachgeholt wird. Fällt der Unterricht aufgrund Erkrankung der Lehrkraft mehr als zweimal hintereinander aus, so erhalten die Zahlungspflichtigen eine anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren. Fällt der Unterricht infolge höherer Gewalt aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Unterrichtsgebühr. |
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13. In-Kraft-Treten | ||
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. |
Gemeinde |
Gemeindezuschuss pro Jahr pro Schüler |
Schülerzuschlag Hauptfach pro Monat |
Schülerzuschlag Elementarstufe pro Monat |
Ispringen | 110,00 | 5,00 | 2,50 |
Pfinztal | 260,00 | 5,00 | 2,50 |
Eisingen | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
Kämpfelbach | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
Karlsbad | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
Karlsruhe | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
Neulingen | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
Pforzheim | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
und andere | kein Zuschuss | 18,00 | 9,00 |
Gültig ab 1. Oktober 2020 |