Gebührenordnung ab Oktober 2024

 

  Gebühr
pro Monat

Unterrichtsdauer

Minuten pro Woche

1. Musik- Elementarunterricht
(Gruppenunterricht)
Musikalische Früherziehung
(MFE für 3-jährige)
27,50 45
Musikalische Früherziehung (MFE) 33,00 60
Musikalische Grundausbildung (MGA) 33,00 60
Instrumentenkarussell 33,00 60
2. Musik - Hauptfachunterricht 
Präsenzunterricht - bei Kontaktverbot Online-Unterricht

Einzelunterricht

 

    68,00     

30

Einzelunterricht

     102,00

         

45

Einzelunterricht

    136,00

         

60

Gruppe ab 2 Schüler*innen 51,00 45
Korrepetition (Klavierbegleitung) kann nach Rücksprache mit der Schulleitung erteilt werden. Die Gebühr ist abhängig vom Zeitaufwand.    
3. Sinfonie-, Vor- und Gitarrenorchester    
Für erwachsene Schüler ohne Hauptfachunterricht 25,00  
Für Schüler und Studenten ohne Hauptfachunterricht 12,50  
Mit Hauptfachunterricht  kostenlos  
4. Bildende Kunst
(Gruppenunterricht)

Ganzjährige, wöchentlich stattfindende Kunstkurse

31,00 60

Für Kinder ab 10 Jahren und Jugendliche

34,00 75

Für Material zuzüglich 5 Euro monatlich

   

Erwachsene und Senioren zuzüglich Material

49,00 120
5. Aufnahmegebühr, einmalig 18,00  
6. Ermäßigungen für Musikunterricht
Mehrfachermäßigung für das
2. Fach 5,00  
3. Fach 10,00  
4. Fach 15,00  
in Bezug auf die Gebühr des jeweiligen Unterrichts
Geschwisterermäßigung - nur einmal pro Person, es zählt das Eintrittsdatum - beträgt für das
2. Kind 5,00  
3. Kind 10,00  
4. Kind 15,00  
in Bezug auf die Gebühr des jeweiligen Unterrichts
Für Erwachsene ab dem vollendeten 26. Lebensjahr gibt es keine Ermäßigung.
7. Erwachsenenzuschlag für Musikeinzelunterricht

beträgt ab dem vollendeten 26. Lebensjahr

30,00

 
8. Auswärtigenzuschlag für Musikunterricht
Für Schüler*innen aus Nichtmitgliedsgemeinden, wird ein monatlicher Zuschlag erhoben. Die Höhe des Zuschlags entnehmen Sie bitte der unten stehenden Zuschlagstabelle.
9. Leihinstrumente
Blasinstrumente 20,00  
Violoncello, Kontrabass 20,00  
Schlagzeug, E-Piano 20,00  
Violine, Bratsche 15,00  
Gitarre 10,00  
Die Instrumente (außer Streichinstrumente) werden an dieselbe Person in der Regel nicht länger als ein Jahr verliehen.
10. Zahlungsweise    

Die Unterrichtsgebühren werden mit Beginn des Unterrichts fällig und sind monatlich im voraus zu bezahlen. Der monatliche Beitrag ist auch für die Ferienzeit und für die schulfreien Tage zu entrichten.
Die unterrichtsfreien Tage werden durch die Ferienregelung des Lise-Meitner-Gymnasiums Königsbach-Stein bestimmt.
Siehe Ferienregelung.

Gebühren sind personenbezogen und nicht übertragbar.

11. An- und Abmeldung    
Das Schuljahr der Musikschule beginnt am 1. Oktober und endet am
30. September. Anmeldungen werden jederzeit entgegengenommen. Der Unterricht beginnt in der Regel zu Beginn eines Semesters am
1. April oder 1. Oktober. Bei freien Unterrichtsplätzen kann auch früher begonnen werden.
Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Semesters erfolgen
(31. März, 30. September) und muss sechs Wochen vorher schriftlich vorliegen.
12. Unterrichtsausfall    
Für die Unterrichtsstunde erkrankter Lehrkräfte wird durch die Schulleitung nach Möglichkeit eine Vertretung gestellt. Besteht diese Möglichkeit nicht, so fällt der Unterricht aus.
Schüler oder deren gesetzlichen Vertreter haben keinen Anspruch darauf, dass eine infolge Erkrankung der Lehrkraft ausgefallene Unterrichtsstunde nachgeholt wird. Fällt der Unterricht aufgrund Erkrankung der Lehrkraft mehr als zweimal hintereinander aus, so erhalten die Zahlungspflichtigen eine anteilige Erstattung der Unterrichtsgebühren. Fällt der Unterricht infolge höherer Gewalt aus, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Unterrichtsgebühr.
13. In-Kraft-Treten    
Diese Gebührenordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. 
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Gebührenordnung ab Oktober 2024
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Zuschlagstabelle ab 1. Oktober 2020

Gemeinde

Gemeindezuschuss

pro Jahr pro Schüler

Schülerzuschlag Hauptfach
pro Monat
Schülerzuschlag Elementarstufe
pro Monat
       
Ispringen          110,00 5,00 2,50
Pfinztal 260,00 5,00 2,50
Eisingen kein Zuschuss 18,00 9,00
Kämpfelbach kein Zuschuss 18,00 9,00
Karlsbad kein Zuschuss 18,00 9,00
Karlsruhe kein Zuschuss 18,00 9,00
Neulingen kein Zuschuss 18,00 9,00
Pforzheim kein Zuschuss 18,00 9,00
und andere kein Zuschuss 18,00 9,00
Gültig ab 1. Oktober 2020

 

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Zuschlagstabelle ab Oktober 2020
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